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Wertermittlungs-Grundlagen

Was ist Wertermittlung?

Im Rahmen einer Wertermittlung wird der „Verkehrswert“ oder „Marktwert“ eines Grundstückes oder einer Immobilie bestimmt. Die Definition des Verkehrswertes ist in Deutschland gesetzlich geregelt, und zwar in § 194 Baugesetzbuch (BauGB)„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ .

Die dortige Definition wird durch vertiefende Wertermittlungsvorschriften ergänzt, insbesondere durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Trotz dieser relativ eng gefassten Definition und aller gesetzlicher Grundlagen bleibt die Ermittlung des Verkehrswertes die Ermittlung des wahrscheinlichsten Preises im nächsten Kauffall und damit eine Schätzung des Marktwertes.

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Wertermittlungs-Gegenstände

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Was wird bewertet?

Die Verkehrswertermittlung kennt verschiedene Wertermittlungsobjekte. In den meisten Fällen ist ein Grundstück zu bewerten, ob unbebaut oder bebaut. Die Bandbreite ist groß: Vom unbebauten Grundstück, z.B. ein Weinberg oder ein Bauplatzgrundstück, über das „klassische“ Einfamilienwohnhaus oder eine Eigentumswohnung bis zu einem kompletten Wohnblock, einem Supermarkt oder ganzen Einkaufszentren.

Daneben gibt es Rechte und Belastungen an einem Grundstück, die auch für sich allein Gegenstand einer Wertermittlung sein können, beispielsweise ein Wohnungsrecht an einer Wohnung oder ein Überfahrtsrecht zugunsten eines Nachbargrundstückes.

Zuletzt werden auch Mieten und Pachten bewertet, etwa wenn der Mietwert einer Wohnung oder die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden muss.

Der Strauß ist bunt, und jedes Objekt ist anders!

Wertermittlungs-Anlässe

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Martin Kirst
Dipl.-Ing. (FH)
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
Öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien

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